AGB´s
- Vertragsabschluss: Der Auftrag wird mit der Vorbestellung verbindlich. Der Abholtermin wird gesondert vereinbart. Es gilt generell Selbstabholung.
- Abholmenge: Da Rotwildfleisch ein Naturprodukt ist, richtet sich die Abholmenge nach dem anteiligen Schlachtkörpergewicht. Gewichtsangaben können nur als Richtwerte angesehen werden. Abweichungen sind möglich und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
- Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt bei Abholung der Ware.
- Zerlegung und Verpackung: Die Zerlegung und Verpackung der Schlachtkörper erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Bei Abholung der Ware wird empfohlen, ein entsprechendes Behältnis für das Fleischpaket mitzunehmen.