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AGB´s

  • Vertragsabschluss: Der Auftrag wird mit der Vorbestellung verbindlich. Der Abholtermin wird gesondert vereinbart. Es gilt generell Selbstabholung.
  • Abholmenge: Da Rotwildfleisch ein Naturprodukt ist, richtet sich die Abholmenge nach dem anteiligen Schlachtkörpergewicht. Gewichtsangaben können nur als Richtwerte angesehen werden. Abweichungen sind möglich und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
  • Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt bei Abholung der Ware.
  • Zerlegung und Verpackung: Die Zerlegung und Verpackung der Schlachtkörper erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Bei Abholung der Ware wird empfohlen, ein entsprechendes Behältnis für das Fleischpaket mitzunehmen.